Unsere Leistungen für Sie und Ihr Kind

Unser Leistungsspektrum beinhaltet die Diagnostik aller kinder- und jugendpsychiatrischer Störungsbilder, welche sowohl internalisierende Erkrankungen (wie unter anderem Angststörungen und Depressionen) als auch externalisierende Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens) umfasst. Uns ist Transparenz während des diagnostischen Prozesses sehr wichtig und Sie werden selbstverständlich über alle diagnostischen Schritte sowie Behandlungsoptionen aufgeklärt. Hierbei orientieren wir uns immer an den aktuellen Leitlinien der AWMF. 

Diagnostik Autismus-Spektrum-Störung

Die ambulante Diagnostik einer Autismusspektrumsstörung beinhaltet sowohl die Durchführung der leitlinienkonformen Testungen (ADOS und ADI-R) als auch eine Intelligenz- oder Entwicklungstestung zur Einschätzung der Fördermöglichkeiten. Sowohl die Fremdbeurteilung der Eltern als auch der klinische Eindruck sind bei der Diagnosestellung wichtig und werden natürlich in das Gesamtergebnis einbezogen. Wir sind darüber hinaus bemüht, Sie von Anfang an hinsichtlich passender Förderung und Unterstützungsmöglichkeiten zu beraten.

 

Bitte beachten Sie: Wir führen eine autismusspezifische Testung erst ab dem 36. Lebensmonat durch.

Diagnostik und Behandlung AD(H)S

Die AD(H)S Diagnostik erfolgt über mehrere Termine, welche sowohl Testungen (Intelligenztestung und Konzentrationstestung) beinhaltet sowie eine Verhaltensbeobachtung. Natürlich sind uns sowohl die Beurteilung der Eltern als auch die der Schule wichtig, um einen umfassenden Eindruck zu erhalten und ebenfalls mögliche Differentialdiagnosen oder komorbide Krankheitsbilder zeitgleich im Blick zu haben. Nach Diagnosestellung finden sowohl weitere Beratungstermine mit den Eltern, als auch mit den Patient*Innen statt, um eine gemeinsame Behandlungskonzept zu erarbeiten.

Gutachten §35a SGB VIII

Voraussetzung hierfür ist eine im Vorfeld durchgeführte kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik, aus der sich eine Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit ergibt.

Erst im Anschluss erfolgt die Beantragung einer Integrationshilfe oder Lernförderung bei Teilleistungsstörungen nach §35a SGB VIII über die Sachbearbeiter*Innen des für Sie zuständigen Jugendamtes. Ebenjene können daraufhin eine fachärztliche Stellungnahme in unserer Praxis anfordern. Wichtig hierbei ist eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme.
 

 

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